Wussten Sie es schon? Haushalts nahe
Dienstleistungen werden gefördert! Durch das seit 01.01. diesen Jahres
in Kraft getretene Maßnahmen Paket "Beschäftigungssicherung durch
Wachstumsstärkung" hat die Bundesregierung die Abzugsfähigkeit für
Privatleute verdoppelt und zwar auf bis zu 1.200 Euro im Jahr!
Steuern sparen mit Fensterreinigung
Was sind Haushalts nahe Dienstleistungen?
Darunter versteht der Fiskus u.a. alle Arbeitskosten, die aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen für private Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für einen Haushalt in der EU von Eigentümern und Mietern zu erstatten sind. Die Leistung muss also direkt im Haushalt erbracht werden. Abzugsfähig sind nur die reinen Kosten für die Arbeitszeit, nicht aber Materialkosten. Beispiel: Wenn Sie sich einen neuen Parkettboden verlegen lassen, so können Sie die Arbeitskosten von Ihrer Steuer abziehen, nicht aber die Materialkosten für den Parkettboden.
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Handwerker stets die Kosten für die Arbeitszeit und die Kosten für das Material gesondert auf der Rechnung ausweisen.
Wenn bei Ihnen zu Hause die Fenster geputzt werden, handelt es sich also ganz klar um eine Haushaltsnahe Dienstleistung, die Sie absetzen können!
Wie viel darf ich absetzen? 20% von jeder Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen, bis zu 1.200 Euro im Jahr (bis 31.12.2008: 600 Euro pro Jahr).
Was muss ich beachten?
Neben der Voraussetzung, dass nur die reinen Arbeitskosten abgesetzt werden dürfen, ist noch zu beachten, dass Sie eine "ordentliche" Rechnung erhalten und - ganz wichtig - dass Sie nachweisen können, dass Sie den Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen haben. Zahlungen "bar auf die Hand" akzeptiert das Finanzamt derzeit nicht. "Firmen", die schwarz arbeiten und damit nebenbei den Nürnberger Handwerksbetrieben und Arbeitsmarkt schaden, haben somit keine Chance!
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine steuerlich abzugsfähige Rechnung und wir akzeptieren auch die Zahlungsart "per Überweisung".